Vereins- und Stiftungsverfassung

Nun endlich ist es soweit. Ich habe mich bisher gesträubt unsere Vereins- und Stiftungsverfassung zu veröffentlichen. Ich wollte vermeiden, daß Menschen diese einfach kopieren, zu ihrem "Finanzamt" gehen und fordern, das Gleiche gemeinnützig bescheidet zu erhalten. Ich wollte Trittbrettfahrern nicht gestatten, damit durch "Teile und Herrsche" eine Spaltung unseres Volkes zu ermöglichen.

Die Bundesregierung hat reagiert und nun mit der Verabschiedung des § 53 Abs. 3 AO dafür gesorgt, daß wir die Einzigsten sein werden, die die Möglichkeit erhalten haben, eigene staatliche Strukturen zu schaffen, die Rechtsnachfolge des in der Vergangenheit handlungsunfähig untergegangenen Staates zu proklamieren und trotz allem als gemeinnützig anerkannt zu werden.

Hier nun die neue Einfügung in die Abgabenordnung der Bundesrepublik:
"(3) Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satz 1 nicht erfüllt sind. Die Finanzbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht von Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung begründen, der Verfassungsschutzbehörde mit."

So bleiben wir wohl die Einzigsten, die vom Verfassungsschutz als "verfassungsfeindlich" eingeschätzt werden und trotzdem als Steuerrechtssubjekt teilrechtsfähig und gemeinnützig sind. So ist gesichert, daß es nur einen Rechtsnachfolger geben kann.

Wenn Sie nun unsere Vereins- und Stiftungsverfassung lesen, lassen Sie sich von ihren Ideen und den Möglichkeiten die wir als Deutsches Volk damit haben, inspirieren und werden Sie mit uns gemeinsam für das Wohl aller Menschen tätig.